Wir freuen uns, dass wir die unten genannten Personen und Vereine zu unseren Ehrenmitgliedern zählen dürfen.
Folgende Personen oder Vereine haben sich in besonderer Weise um die MGE oder um die Förderung des Blasmusikwesens verdient gemacht und wurden durch die ordentliche Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt. Auch Aktivmitglieder, die während zwanzig Jahren der MGE angehören, wurden durch die ordentliche Generalversammlung zu Aktivehrenmitgliedern ernannt.